Zunächst ist zu betonen, dass der Begriff "Personalberater" nicht geschützt ist und dass es im Web keine einheitlichen Definitionen bzw. Begriffsbestimmungen gibt. Im Gebrauch der obigen Begriffe finden sich vielmehr inhaltliche Überschneidungen, die - bei Unternehmern und Bewerbern - oftmals zu erheblichen Unklarheiten führen.
Letztere nehme ich zum Anlass, um hier einige verbreitete Begriffe zu erklären und meine eigene Auffassung darzulegen.
Der eigentliche Unterschied besteht nach meiner Auffassung in der Vorgehensweise im Rahmen des Suchprozesses.
Personalberater suchen im Rahmen ihrer Dienstleistung Fach- und Führungskräfte mittels Direktansprache(n) und/oder Anzeigenschaltung(en).
Sie bieten darüber hinaus ggf. weitere Beratungsfelder an (worauf hier nicht näher eingegangen werden soll).
Also: Personalberater setzen üblicherweise zwei Methoden ein:
Oftmals kommt auch ein Mix bzw. eine Kombination dieser beiden Methoden zum Einsatz.
Bei der sog. Direktansprache handelt es sich um die aktive Ansprache eines potentiellen Kandidaten bzw. einer potentiellen Kandidatin durch den Personalberater.
Die Direktsuche ist vordringlich dadurch gekennzeichnet, dass sich der Personalberater eben nicht darauf verlässt, dass sich ein geeigneter Kandidat bzw. eine geeignete Kandidatin bei ihm bewirbt.
Er macht sich stattdessen - im Gegensatz zur anzeigengestützten Suche - aktiv auf die Suche nach dem "Ideal-Kandidaten" bzw. der "Ideal-Kandidatin".
Hat der Personalberater diesen Kandidaten bzw. diese Kandidatin identifiziert, so wird er ihn bzw. sie auf direktem Wege gezielt ansprechen und zu einem Wechsel zu seinem Auftraggeber zu bewegen versuchen.
Sog. "Executive-Search"-Berater konzentrieren sich auf zu besetzende Positionen im Spitzensegment bzw. suchen ausschließlich "Top"-Führungskräfte.
Sie gehen im Regelfall ausschließlich über Direktansprache vor und geben keine Stellenanzeigen auf, da ihre Zielgruppe auch nicht auf Stellenanzeigen reagieren würde.
In Deutschland haftete dem Executive Search in der Anfangszeit in den 50er Jahren ein zweifelhafter Ruf an, da damals vor allem das „Abwerben“ vermeintlich loyaler und zufriedener Mitarbeiter kritisch betrachtet wurde.
"Executive - Search" - Berater sind der Gruppe der „Personalberater“ zuzuordnen. Nach meinem Verständnis kommen sie dem angelsächsischen Begriff des „Headhunters“ am nächsten.
Als „Headhunter“ werden allgemeinhin diejenigen Personalberater bezeichnet, die sich ausschließlich der Methodik der Direktansprache bedienen, um Führungskräfte bzw. Spezialisten für ihre auftraggebenden Unternehmen zu gewinnen.
Das bedeutet, dass Headhunter geeignete Kandidaten identifizieren (beispielsweise in vergleichbaren Positionen bei der Konkurrenz), diese Kandidaten ansprechen und für eine Tätigkeit bei ihrem Auftraggeber begeistern wollen.
Im Normalfall sollten Headhunter dazu in der Lage sein, ihren Auftraggebern geeignete Kandidaten rasch zu präsentieren, da sie aktiv vorgehen.
Am Rande: Nach meiner Überzeugung können in den kommenden Jahren anspruchsvolle Positionen - insbesondere in strukturarmen Regionen - ohnehin nur noch besetzt werden, indem potentielle Kandidaten identifiziert und direkt angesprochen werden.
In der Praxis sind die Grenzen zwischen den oben genannten Tätigkeiten häufig fließend und sie "verschwimmen" mehr und mehr.
Nach meiner Auffassung gehört es zum Handwerkszeug eines guten Beraters, für das jeweilige Projekt die richtige Suchstrategie und den besten Mix aus aktiven und passiven Methoden auszuwählen, um so den geeignetsten Kandidaten bzw. die geeignetste Kandidatin zu finden.
Dabei ist es weniger von Bedeutung, wie man den Berater und dessen Tätigkeit nennt.
Autor: Alexander Sprick,
Rinteln/Niedersachsen